Ratgeber Steuer

Reverse Charge einfach erklärt

Wenn nicht der Anbieter, sondern du die Umsatzsteuer zahlst

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Sie schließen ein Abo bei einem Software Anbieter aus dem Ausland ab. Auf der Rechnung steht: »Reverse Charge« oder »VAT 0 percent, customer is liable to pay VAT«. Was bedeutet das? Und vor allem: Was müssen Sie jetzt tun?

Was ist Reverse Charge?

Reverse Charge bedeutet wörtlich »umgekehrte Steuerschuld«. Normalerweise zahlt der Anbieter die Umsatzsteuer ans Finanzamt. Beim Reverse Charge Verfahren kehrt sich das um: Nicht der Anbieter, sondern Sie als Empfänger schulden die Umsatzsteuer und müssen sie selbst ans deutsche Finanzamt abführen.

Wann gilt Reverse Charge?

Drei Hauptfälle führen dazu, dass §13b UStG greift:

Erstens: Sie kaufen eine Leistung von einem Unternehmen mit Sitz im Ausland. Klassische Beispiele sind SaaS Tools, Cloud Speicher, Werbeleistungen von Google oder Meta, Domains bei einem Anbieter aus der Schweiz.

Zweitens: Die Rechnung enthält keine deutsche Umsatzsteuer. Stattdessen steht der Hinweis Reverse Charge oder eine vergleichbare Formulierung.

Drittens: Sie sind selbst Unternehmer im Sinne des UStG, also auch Kleinunternehmer und Freiberufler. Nur Privatpersonen sind nicht betroffen.

So funktioniert das Verfahren in vier Schritten

Schritt 1: Rechnung ohne Umsatzsteuer erhalten

Der Anbieter stellt die Rechnung ohne Umsatzsteuer aus und vermerkt den Reverse Charge Hinweis. Diese Rechnung ist korrekt, auch wenn dort 0 EUR Umsatzsteuer steht.

Schritt 2: Umsatzsteuer selbst berechnen

Sie nehmen den Nettobetrag der Rechnung und berechnen darauf die deutsche Umsatzsteuer, in der Regel 19 Prozent. Bei einem Stripe Bearbeitungsbetrag von 100 EUR ergeben sich 19 EUR Umsatzsteuer.

Schritt 3: In der Voranmeldung melden

Diese 19 EUR melden Sie in Ihrer monatlichen oder quartalsweisen Umsatzsteuer Voranmeldung. Im ELSTER Formular gibt es dafür eigene Felder, üblicherweise Zeilen 80 bis 84 je nach Leistungsart.

Schritt 4: Umsatzsteuer abführen

Den ausgewiesenen Betrag überweisen Sie zusammen mit Ihrer regulären Umsatzsteuer ans Finanzamt. Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt, können Sie die 19 EUR im selben Atemzug als Vorsteuer geltend machen, das Verfahren ist dann ein Nullsummenspiel.

Auch für Kleinunternehmer wichtig

Wer die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG nutzt, denkt gerne, dass Reverse Charge ihn nicht betrifft. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Auch Kleinunternehmer müssen die Umsatzsteuer aus ausländischen Eingangsrechnungen melden und abführen, dürfen sie aber nicht als Vorsteuer ziehen. Aus 100 EUR Stripe Gebühren werden so plötzlich 119 EUR echter Aufwand.

Praxistipp

Im Platrion Steuer Dashboard gibt es einen eigenen §13b Reverse Charge Tab, der ausländische Rechnungen automatisch erkennt, die fällige Steuer berechnet und die Beträge ELSTER fertig zusammenfasst. Wer das einmal eingerichtet hat, vergisst diese Pflicht nie wieder.

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